

Kontrollpflicht für alte Ölheizungen
Wer eine über 30 Jahre alte Ölheizung besitzt, muss jedes Jahr einen Heizungsbauer mit einer Kontrolle beauftragen. Ab August besteht eine Prüfpflicht des sogenannten Grenzwertgebers am Tank. Außerdem muss der Lieferant den Tankstand deutlich erkennen können. Für Besitzer von Ölheizungen mit Baujahr vor 1985 gilt eine neue Kontrollpflicht. Ab 1. August müssen sie jedes Jahr den sogenannten Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann überprüfen lassen, teilt das Instit